Visum Usbekistan 
Für die Ausstellung eines Visums sollen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Gültiger Reisepass (mindestens noch 6 Monate über Ablauf des Visums gültig)
Kinderreisepass für jedes Kind, das im Pass der Eltern nicht mit Bild eingetragen ist
Ein ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
Ein Passbild
Unsere Preise
| Visumart |
Gebühren in € je nach Bearbeitungszeit |
| |
8-9 Tage |
1-3 Tage |
| Touristvisum |
7 Tage |
85 |
130 |
| Touristvisum |
15 Tage |
95 |
140 |
| Touristvisum |
30 Tage |
105 |
160 |
| Transitvisum einfach 24, 48, 72 St. |
65 - 75 |
85 - 100 |
| Transitvisum zweifach |
80 |
115 |
Die Ausstellung einer beliebigen Visumart ist möglich. Die Preise richten sich nach der Anfrage.
Meldebestimmungen
Bitte beachten Sie: Nach der Einreise in Usbekistan müssen Sie sich im Laufe von drei Tagen bei den zuständigen Pass- und Visadiensten "OWIR" anmelden lassen.
Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit dem 15.03.2002
Das Auswärtige Amt weist auf ein Sicherheitsrisiko bei Reisen nach Usbekistan hin. Vor Reisen in grenznahe Gebiete des Ferganatals zu Kirgisistan (Reisewarnung!) und Tadschikistan (Reisewarnung!), in die bergigen Regionen des Gebiets Surchandarja (Grenze zu Tadschikistan in der Nähe der Stadt Schargun) und östlich von Taschkent sowie das Grenzgebiet zu Afghanistan (50-km-Streifen) wird gewarnt. Die ländlichen Gebiete entlang der usbekisch-kirgisischen Grenze und der Grenze zu Tadschikistan sind vermint. Es besteht dort akute Minengefahr. Usbekistan hat seinen Luftraum der von den USA geführten Anti-Terror-Koalition zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können die sog. "search and rescue operation" von Usbekistan aus unternommen werden.
Von August bis Oktober 1999 haben islamitische Freischärler versucht, von Tadschikistan aus über Süd-Kirgisistan nach Usbekistan vorzudringen. Stoßrichtung der Kampfhandlungen war in erster Linie das Ferganatal im Ostteil von Usbekistan. Im November 1999 wurden Rebellen in der Umgebung von Angren (120 km östlich von Taschkent) bekämpft. Im März 2000 kam es im Grenzgebiet zu Afghanistan zu illegalen Grenzübertritten von Rebellen und Auseinandersetzungen mit usbekischen Sicherheitskräften. Seit August 2000 kam es zu Zusammenstoßen mit Terroristen ca. 300 km Luftlinie südwestlich von Taschkent in der Nähe der Orte Schargun-Sariyasiya-Uzun nahe der usbekisch-tadschikischen Grenze, sowie in den Bergen um Tschirtschik, 60 km östlich von Taschkent.
Die touristisch interessanten Regionen mit den Orten Samarkand, Buchara, Chiwa, Khokand sind bisher nicht von Rebellen-Aktivitäten betroffen. Die Hauptstadt Taschkent ist eine 2-Mio-Stadt, deren Kriminalität mit denjenigen anderen Großstädten der Welt zu vergleichen ist. Es empfiehlt sich, weder wertvolle Gegenstände noch größere Geldbeträge mit sich zu führen, nachts nicht allein und auf keinen Fall zu Fuß unterwegs zu sein. Auf den Straßen, insbesondere im Einzugsbereich der führenden Hotels in Taschkent und auch in der Provinz, besteht immer eine gewisse Gefahr, bestohlen zu werden. Auch sollten nur Taxen benutzt werden, die als solche gekennzeichnet sind. Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Reisende stets ihren Reisepass und ihre Aufenthaltserlaubnis für Usbekistan mit sich führen. Die usbekische Polizei hat das Recht, Ausländer auf der Straße anzuhalten und sie um Vorlage ihres Reiseausweises und ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu bitten. Kopien dieser Dokumente werden in der Regel nicht akzeptiert.
Hinweis für Autoreisende: In Usbekistan wurden von Verkehrpolizisten wiederholt Versuche unternommen, von Reisenden Geld zu erpressen. In der Regel wird die Weiterfahrt nach Zahlung begrenzter Summen im Gegenwert von etwa 5,- bis 10,- DEM gewährt. Vor Überlandreisen per Auto nach Einbruch der Dunkelheit wird grundsätzlich gewarnt, weil insbesondere Schlaglöcher oder Vieh auf als gut erscheinenden Asphaltstraßen unerwartet auftauchen können. (Erschienen am 16.03.2002)
Besondere Zollvorschriften.
Es bestehen die international üblichen Ein- bzw. Ausfuhrverbote (Drogen, Waffen etc.) sowie die international übliche Begrenzung der Einfuhr von Tabak und Alkohol. Die Ausfuhr von Antiquitäten (älter als 50 Jahre) ist verboten. (Unverändert gültig seit dem 11.12.2001)
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